
Willkommen auf meiner Homepage!
Schön, dass Sie hier sind! Auf meiner Seite finden Sie Informationen über mich und meine Arbeit in der Hamburgischen Bürgerschaft und aktuelle Themen aus unserem Wahlkreis. Politik lebt vom Dialog – deshalb ist es mir wichtig, mit Ihnen im Gespräch zu bleiben. Schreiben Sie mir, sprechen Sie mich an oder kommen Sie zu einer meiner Veranstaltungen. Ich freue mich auf den Austausch!
Danke!
Ich bedanke mich von Herzen für 23.234 Stimmen bei der Wahl zur Bürgerschaft am 2. März 2025 und das damit verbundene Vertrauen. Dieses Ergebnis ist für mich Anerkennung und Ansporn zugleich. Ich freue mich darauf, auch in den kommenden fünf Jahren die Menschen im Wahlkreis Vier in der Bürgerschaft zu vertreten und mich mit ganzer Kraft für unsere Stadtteile einzusetzen. Der enge Austausch mit Ihnen und Euch bleibt mir dabei besonders wichtig. Ich gratuliere auch den Kolleginnen, mit denen ich die große Ehre habe, unseren Wahlkreis in den kommenden fünf Jahren in der Bürgerschaft zu vertreten. Mein besonderer Dank gilt allen, die mich in den vergangenen Wochen unterstützt und geholfen haben. Ohne dieses großartige Engagement wäre meine Wiederwahl nicht möglich gewesen.
Wie es nun weitergeht
In den kommenden Wochen beraten die neu gewählten Abgeordneten in ihren zukünftigen Fraktionen. Am 19. März 2025 wird das amtliche Endergebnis veröffentlicht, womit alle Stimmen endgültig ausgezählt und überprüft sind. Am 26. März tritt die neue Bürgerschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie wird von der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten eröffnet, der die Sitzung leitet, bis eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident gewählt ist. Das Vorschlagsrecht für dieses Amt hat traditionell die stärkste Fraktion. Parallel finden die Verhandlungen zur Regierungsbildung statt. Nach Abschluss der Koalitionsgespräche wählt die Bürgerschaft den Ersten Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin, die anschließend den Senat beruft. Die Senatorinnen und Senatoren müssen von der Bürgerschaft bestätigt werden. Sollten Abgeordnete aus der Bürgerschaft in den Senat wechseln, rücken Nachfolgerinnen und Nachfolger über die jeweiligen Listen nach.