Frank Schmitt

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Wahlkreisabgeordneter für den Wahlkreis Altona-West für die Stadtteile Lurup, Osdorf, Iserbrook, Groß Flottbek, Rissen, Sülldorf, Blankenese, Nienstedten

Aktuell: Wahltermin

Verfassungsausschuss und Fraktionen diskutieren Vorverlegung der Bürgerschaftswahl – SPD und Grüne halten am 2. März fest

Im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wurde intensiv darüber beraten, ob die ursprünglich für den 2. März 2025 angesetzte Bürgerschaftswahl um eine Woche vorgezogen werden sollte, um sie mit der voraussichtlichen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zusammenzulegen.
Auf den ersten Blick scheint eine gemeinsame Wahl viele Vorteile zu bieten: höhere Wahlbeteiligung, organisatorische Synergien und potenzielle Kostenersparnisse. Doch im Rahmen der Ausschussdebatte traten zahlreiche Herausforderungen und rechtliche Risiken zutage. Der Landeswahlleiter machte deutlich, dass eine Vorverlegung rechtliche Unsicherheiten bergen würde, die sowohl die Fristen der Kandidierendenaufstellung als auch die Wählbarkeit einzelner Personen betreffen könnten. Diese Unsicherheiten könnten im schlimmsten Fall die Rechtmäßigkeit der Bürgerschaftswahl infrage stellen.
Auch politisch wurde die Idee kritisch beleuchtet: Eine gemeinsame Wahl birgt das Risiko, dass bundespolitische Themen die landespolitischen Fragestellungen überlagern. Damit könnte die Arbeit der Hamburger Bürgerschaft sowie die Wahrnehmung der Kandidierenden stark beeinträchtigt werden.
Die SPD-Fraktion Hamburg hat sich in ihrer Sitzung nach intensiver Abwägung dafür ausgesprochen, am rechtssicheren Wahltermin am 2. März 2025 festzuhalten. „Im Gegensatz zur CDU haben wir die verschiedenen Argumente, die im Verfassungsausschuss vorgetragen wurden, sorgfältig abgewogen und diskutiert“, betonte Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Wie wir es auch drehen und wenden, wir können nicht ausschließen, dass bei einer Vorverlegung die Rechtmäßigkeit der Hamburg-Wahl in Zweifel gezogen wird. Der Landeswahlleiter fragte gestern im Ausschuss: ‚Gehen Sie das Risiko ein?‘. Für die SPD-Fraktion kann ich heute sagen, das tun wir nicht, weil wir verantwortungsvoll handeln müssen, um Schaden von unserer Demokratie abzuwenden.“
Kienscherf erinnerte daran, dass Hamburg bereits einmal eine Wiederholung der Bürgerschaftswahl erleben musste, weil schwerwiegende Verstöße zur Annullierung führten. Die rechtlichen Risiken einer Vorverlegung wiegen daher schwerer als die potenziellen Vorteile. Stattdessen appellierte die SPD an die Bundesebene, die Bundestagswahl ebenfalls auf den 2. März zu verlegen.
Auch die Fraktion der Grünen unterstützt die Entscheidung, am ursprünglichen Termin festzuhalten. Beide Fraktionen betonen, dass der Wahltermin im März nicht nur rechtssicher, sondern auch organisatorisch besser umsetzbar ist.
Hamburg setzt damit ein klares Zeichen: Die Verantwortung für eine rechtssichere Wahl und eine funktionierende Demokratie steht über kurzfristigen taktischen Überlegungen.


Dies ist die Präsentation die der Landeswahlleiter im Verfassungsausschuss zu dem Thema am 21. November 2024 vorgetragen hat: