Frank Schmitt

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Wahlkreisabgeordneter für den Wahlkreis Altona-West für die Stadtteile Lurup, Osdorf, Iserbrook, Groß Flottbek, Rissen, Sülldorf, Blankenese, Nienstedten

Grundsteuer

Als Nachtrag und Service zur Informationsveranstaltung über die neue Grundsteuer mit Finanzsenator Dr. Andreas Dressel am 9. Oktober 2024 finden Sie hier folgende Informationen:

Präsentation von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel
Die Präsentation „Ausblick 2024/2025: Grundsteuer, Hebesätze und Messzahl für Nutzflächen“ bietet einen detaillierten Überblick über die geplanten Hebesätze und Messzahlen für die Grundsteuer, insbesondere für Nutzflächen. Mit zahlreichen Beispielberechnungen wurde sie erstmals am 1. Juli 2024 auf der Pressekonferenz der Finanzbehörde vorgestellt.

Berechnungshilfe für die neue Grundsteuer
Die vom Finanzsenator Dr. Andreas Dressel verteilte Berechnungshilfe bietet eine erste Orientierung zur künftigen Grundsteuer. Bitte beachten Sie, dass diese keine rechtliche Bindungswirkung hat. Verbindlich sind allein die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide, die ab Anfang 2025 versendet werden.

Wohnlagenverzeichnis
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis umfasst 23.473 bewertete Straßenabschnitte und dient der sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in „gute“ und „normale“ Wohnlagen. Es bildet nicht nur die Grundlage für den Mietenspiegel 2023, sondern ist auch relevant für die Lagebeurteilung der neuen Grundsteuer.

Weitere Informationen: Hamburger Wohnlagenverzeichnis

Berechnung der Wohnfläche
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, sowie Wintergärten, Balkone, Loggien und Terrassen, wobei diese in der Regel nur anteilig angerechnet werden. Nicht zur Wohnfläche zählen Zubehörräume wie Keller oder Garagen.
Mehr dazu: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV)